IG Richtlinien
Name, Sitz und Zweck
Unter dem Namen „ IG RC Panzer Schweiz „ besteht eine Interessengemeinschaft vonMilitärmodellbauern. Die Interessengemeinschaft ist eine politische und neutrale Vereinigung.Sitz der IG RC Panzer ist der Wohnort des amtierenden Sekretärs. Zweck der IG RC Panzer Schweiz ist die Förderung und Verbreitung des Militärmodellbaues, die Mithilfe bei Bauprojekten unter den Mitgliedern, die Pflege der Kameradschaft, sowie die Durchführung von Militärmodellausstellungen und Teilnahme an Modellbauausstellungen.
Mitgliedschaft
In der IG RC Panzer Schweiz kann jeder am Militärmodellbau interessierte mitmachen. Es gibt keine Beschränkung des Masstabes in welchem die Modelle gebaut werden. Die IG besteht aus Aktiv- sowie Freimitglieder . Die Mitgliedschaft definiert sich folgendermassen:
Aktivmitglieder:
Aktivmitglieder sind Mitglieder welche aktiv am Modellbau und an Veranstaltungen teilnehmen und sich für die Interessen des Militärmodellbaues einsetzen. Anwärter auf eine Aktivmitgliedschaft in der IG RC Panzer Schweiz werden im laufenden Geschäftsjahr provisorisch aufgenommen. An der Jahresversammlung wird dann definitiv entschieden ob die Anwärter als Aktivmitglieder im Club aufgenommen werden. Aktivmitglieder haben an den Vereinsversammlungen volles Stimm und Wahlrecht.
Freimitglieder / Jungmitglieder:
Freimitglieder sind Mitglieder, welche die Interessengemeinschaft mit ihrer Mithilfe an Veranstaltungen unterstützen. Jungmitglieder definieren sich folgt, sie sind im Sinne aktive Mitglieder welche die Interessen des Militärmodellbaus pflegen und vertreten und das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Bis zum 18. Lebensjahr sind Jungmitglieder beitragsfrei. Nach zurückgelegtem 18. Lebensjahr werden Jungmitglieder zu Aktivmitgliedern ernannt und entrichten dann Ordnungsgemäss ihren Jahresbeitrag. Freimitglieder / Jungmitglieder haben an den Vereinsversammlungen ebenfalls Stimm und Wahlrecht und dürfen den IG Versammlungen freiwillig beiwohnen.
Gönner / Sponsoren:
Als Gönner / Sponsoren der IG RC Panzer Schweiz gelten Personen welche die Interessengemeinschaft mit finanziellen Beiträgen wie Spenden oder Gönnerbeiträge zum Wohle des Clubs unterstützen. Gönnerbeiträge sollten 10 Fr. nicht unterschreiten. Die Gönner / Sponsoren werden jährlich vom Kassier mit Beilage eines Einzahlungsscheins angeschrieben. Bezahlt ein Gönner / Sponsor nichts mehr ein so wird er aus dem Club ausgeschlossen bleibt aber farblich markiert auf unserer Mitgliederliste bestehen. Falls ein Gönner / Sponsor, welcher ausgeschlossen wurde wieder einen Beitrag einbezahlt, wird er wieder im Club sowie in der Mitgliederliste reaktiviert. Gönner / Sponsoren haben im Club keinerlei Stimm und Wahlrecht, sie dürfen aber freiwillig als Besucher der Jahresversammlung beiwohnen.
Ehrenmitglieder:
Die Ehrenmitgliedschaft kann Mitgliedern oder aber einer Persönlichkeit verliehen werden, welche sich
um die IG RC Panzer Schweiz oder die von der IG verfolgten Ziele besonders verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder können auf besonderen Antrag an die Jahresversammlung von den anwesenden Mitgliedern gewählt und ernannt werden. Ehrenmitglieder der IG RC Panzer Schweiz geniessen alle Rechte der ordentlichen Aktivmitglieder, bezahlen jedoch keinen Jahresbeitrag.
Aufnahme eines Mitglieds:
Die Aufnahme eines Aktiv- oder Freimitgliedes erfolgt während des laufenden Jahres. Der Mitgliedschaftsantrag kann jederzeit unter Anmeldung beim Sekretär erfolgen. Der Sekretär informiert die Aktiv- und Freimitglieder der IG über die Eintritte von Neumitgliedern per E- Mail oder spätestens an einer drauffolgenden Mitgliederversammlung. Innerhalb von zwei Wochen kann durch die Aktivmitglieder entschieden werden, ob der Aufnahmeantrag gutgeheissen wird. Erst nach Gutheissung eines Mitgliederantrages wird das Neumitglied definitiv in der IG aufgenommen.
Austritt aus der IG:
Die Mitgliedschaft in der IG RC Panzer Schweiz erlischt aus folgenden Gründen:Austritt, Ausschluss, Tod oder Streichung trotz zweimaliger Mahnung wegen Nichtbezahlens des jährlichen Mitgliederbeitrages. Ebenfalls werden Mitglieder aus der IG RC Panzer Schweiz ausgeschlossen, welche der IG zu Schaden oder Unehre gereichende Handlungen begangen haben. Der Ausschluss erfolgt durch die Aktivmitglieder an der ordentlichen IG Versammlung. Schwerwiegende Fälle werden sofort behandelt und das fehlbare Mitglied wird sofort ausgeschlossen.
Das Austrittsbegehren erfolgt schriftlich an den Sekretär.
Finanzen
- Jahresbeiträge der aktiven Mitglieder
- Schenkungen und Gönnerbeiträge
- Überschüsse aus Veranstaltungen, welche die IG RC Panzer Schweiz durchführt oder an denen sie teilnimmt.
Die für die IG RC Panzer Schweiz erforderlichen Mittel für ihre Tätigkeiten werden beschafft durch:
Alle aktiven Mitglieder ausser den Freimitglieder bezahlen in der IG einen Jahresbeitrag. Dieser wird durch die jährliche IG Versammlung festgelegt.
Jungmitglieder, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, werden in die Kategorie „Freimitglieder“ aufgenommen und müssen keinen Jahresbeitrag bis zum erreichen der Volljährigkeit entrichten. Ist die Volljährigkeit eines Jungmitgliedes erreicht, wird man automatisch Aktivmitglied und entrichtet nun den vollen Mitgliederbeitrag. Ist ein so befördertes Jungmitglied aus persönlichen und beruflichen Gründen nicht in der Lage, den vollen Mitgliederbetrag zu entrichten, so wird ihm gestattet, je nach seinen finanziellen Möglichkeiten den Mitgliederbeitrag zu entrichten bis das Mitglied in der Lage ist, den vollen Beitrag leisten zu können. Um finanzielle Anpassung des Mitgliederbeitrages zu erhalten, muss das anfragende Mitglied einen schriftlichen Antrag an den Sekretär stellen, welcher diesen Antrag zu Besprechung und Genehmigung an die Aktivmitglieder weiterleitet. Erst nach erfolgter Gutheissung des Antrages wird dieser auch genehmigt.
Das Jahr der IG RC Panzer Schweiz beginnt am Datum der jährlichen IG Versammlung.
Organe
Die Organe der IG RC Panzer Schweiz sind:
- Die jährliche IG Versammlung .
- Die Webseite www.rcpanzer.ch als Informationsebene der IG RC Panzer Schweiz
Die jährliche IG Versammlung:
Oberstes Organ der IG RC Panzer Schweiz ist die jährliche IG Versammlung . Die IG Versammlung umfasst alle Mitglieder . Sie beschliesst mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder die jährlichen Geschäfte und Traktanden im allgemeinen. Über alle Beschlüsse an den IG Versammlungen wird vom Sekretär ein Protokoll geführt.
Die IG Versammlung behandelt insbesondere:
- Jahresberichte des Kassiers, PR Koordinators und des Sekretärs/Webmasters
- Jahresrechnung
- Jahresbeitrag
- Veranstaltungen/ Teilnahme an Veranstaltungen
- IG Richtlinien
- Wichtige IG Geschäfte
- Auflösung der IG RC Panzer Schweiz
Vorstand:
Da die IG RC Panzer eine Interessengemeinschaft und kein amtierender Verein im Sinne ist, gibt es auch keinen Vorstand.Alle Mitglieder der IG haben gleiche Rechte und Pflichten und als Gemeinschaft werden alle zu behandelnden Geschäfte miteinander besprochen.Einzig, ein Sekretär, ein PR Koordinator, sowie ein Finanzverwalter sind für die IG Geschäfte verantwortlich.
Richtlinienrevision und Auflösung der IG
Eine Richtlinienrevision kann von mindestens einem Viertel aller Aktivmitglieder beantragt werden.
Der Änderungsantrag muss spätestens mit der Einladung zur IG Versammlung verschickt werden.
IG Richtlinienänderungen werden von den anwesenden Mitgliedern an der jährlichen IG Versammlung beschlossen.
Die Auflösung der IG RC Panzer Schweiz kann aufgrund mangelndem Interesse erfolgen.
Der Antrag zur Auflösung der IG RC Panzer Schweiz muss spätestens mit der Einladung zur IG Versammlung verschickt werden.
Das Vermögen der IG RC Panzer soll einem guten Zweck zugute kommen.
Diese Richtlinien wurden am 04.03.2008 verfasst und wurden an der Gründungsversammlung der IG RC Panzer Schweiz vom 27.09.2008 im Militärmuseum Full/Reuenthal genehmigt und treten am 27.09.2008 in Kraft.
Ittigen, 27.09.2008