IG Richtlinien - IG RC Panzer Schweiz

IG RC Panzer Schweiz
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IG Richtlinien               
Name, Sitz und Zweck             

  1. Unter dem Namen „ IG RC Panzer Schweiz „ besteht eine Interessengemeinschaft von
    Militärmodellbauern. Die Interessengemeinschaft ist eine politische und neutrale Vereinigung.
    Sitz der IG RC Panzer ist der Wohnort des amtierenden Sekretärs.

  2. Zweck der IG RC Panzer Schweiz ist die Förderung und Verbreitung des Militärmodellbaues, die Mithilfe bei Bauprojekten unter den Mitgliedern, die Pflege der Kameradschaft, sowie die Durchführung von Militärmodellausstellungen und Teilnahme an Modellbauausstellungen.

Mitgliedschaft

In  der IG RC Panzer Schweiz kann jeder am Militärmodellbau interessierte  mitmachen. Es gibt keine Beschränkung des Masstabes in welchem die  Modelle gebaut werden. Die IG besteht aus Aktiv- sowie Freimitglieder .  Die Mitgliedschaft definiert sich folgendermassen:

    Aktivmitglieder:
    Aktivmitglieder  sind Mitglieder welche aktiv am Modellbau und an Veranstaltungen  teilnehmen und sich für die Interessen  des Militärmodellbaues  einsetzen. Anwärter auf eine Aktivmitgliedschaft in der IG RC Panzer  Schweiz werden im laufenden Geschäftsjahr provisorisch aufgenommen. An  der Jahresversammlung wird dann definitiv entschieden ob die Anwärter  als Aktivmitglieder im Club aufgenommen werden.  Aktivmitglieder haben  an den Vereinsversammlungen volles Stimm und Wahlrecht.

    Freimitglieder / Jungmitglieder:
    Freimitglieder  sind Mitglieder, welche die Interessengemeinschaft mit ihrer Mithilfe  an Veranstaltungen unterstützen. Jungmitglieder definieren sich folgt,  sie sind im Sinne aktive Mitglieder welche die Interessen des  Militärmodellbaus pflegen und vertreten und das 18. Lebensjahr noch  nicht erreicht haben. Bis zum 18. Lebensjahr sind Jungmitglieder  beitragsfrei. Nach zurückgelegtem 18. Lebensjahr werden Jungmitglieder  zu Aktivmitgliedern ernannt und entrichten dann Ordnungsgemäss ihren  Jahresbeitrag. Freimitglieder / Jungmitglieder haben an den  Vereinsversammlungen ebenfalls Stimm und Wahlrecht und dürfen den IG  Versammlungen freiwillig beiwohnen.

    Gönner / Sponsoren:
    Als  Gönner / Sponsoren der IG RC Panzer Schweiz gelten Personen welche die  Interessengemeinschaft mit finanziellen Beiträgen wie Spenden oder  Gönnerbeiträge zum Wohle des Clubs unterstützen. Gönnerbeiträge sollten  10 Fr. nicht unterschreiten. Die Gönner / Sponsoren werden jährlich vom  Kassier mit Beilage eines Einzahlungsscheins angeschrieben. Bezahlt ein  Gönner / Sponsor nichts mehr ein so wird er aus dem Club ausgeschlossen  bleibt aber farblich markiert auf unserer Mitgliederliste bestehen.  Falls ein Gönner / Sponsor, welcher ausgeschlossen wurde wieder einen  Beitrag einbezahlt, wird er wieder im Club sowie in der Mitgliederliste  reaktiviert. Gönner / Sponsoren haben im Club keinerlei Stimm und  Wahlrecht, sie dürfen aber freiwillig als Besucher der Jahresversammlung  beiwohnen.

    Ehrenmitglieder:
    Die Ehrenmitgliedschaft kann Mitgliedern oder aber einer Persönlichkeit verliehen werden, welche sich
    um  die IG RC Panzer Schweiz oder die von der IG verfolgten Ziele besonders  verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder können auf besonderen Antrag an  die Jahresversammlung von den anwesenden Mitgliedern gewählt und  ernannt werden. Ehrenmitglieder der IG RC Panzer Schweiz geniessen alle  Rechte der ordentlichen Aktivmitglieder, bezahlen jedoch keinen  Jahresbeitrag.

    Aufnahme eines Mitglieds:
    Die  Aufnahme eines Aktiv- oder Freimitgliedes erfolgt während des laufenden  Jahres. Der Mitgliedschaftsantrag kann jederzeit unter Anmeldung beim Sekretär erfolgen. Der Sekretär informiert die Aktiv- und Freimitglieder  der IG über die Eintritte von Neumitgliedern per E- Mail oder  spätestens an einer drauffolgenden Mitgliederversammlung. Innerhalb von  zwei Wochen kann durch die Aktivmitglieder entschieden werden, ob der  Aufnahmeantrag gutgeheissen wird. Erst nach Gutheissung eines  Mitgliederantrages wird das Neumitglied definitiv in der IG aufgenommen.

    Austritt aus der IG:
    Die Mitgliedschaft in der IG RC Panzer Schweiz erlischt aus folgenden Gründen:

    Austritt,  Ausschluss, Tod  oder Streichung trotz zweimaliger Mahnung wegen  Nichtbezahlens des jährlichen Mitgliederbeitrages.  Ebenfalls werden Mitglieder aus der IG RC Panzer Schweiz ausgeschlossen, welche der IG zu  Schaden oder Unehre gereichende Handlungen begangen haben. Der Ausschluss erfolgt durch die Aktivmitglieder an der ordentlichen IG  Versammlung. Schwerwiegende Fälle werden sofort behandelt und das  fehlbare Mitglied wird sofort ausgeschlossen.

    Das Austrittsbegehren erfolgt schriftlich an den Sekretär.

Finanzen

    Die für die IG RC Panzer Schweiz erforderlichen Mittel für ihre Tätigkeiten werden beschafft durch:
      • Jahresbeiträge der aktiven Mitglieder

      • Schenkungen und Gönnerbeiträge

      • Überschüsse aus Veranstaltungen, welche die IG RC Panzer Schweiz durchführt oder an denen sie teilnimmt.

      Alle  aktiven Mitglieder ausser den Freimitglieder bezahlen in der IG einen  Jahresbeitrag. Dieser wird durch die jährliche IG Versammlung  festgelegt.
      Jungmitglieder,  welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, werden in die  Kategorie „Freimitglieder“ aufgenommen und müssen keinen Jahresbeitrag  bis zum erreichen der Volljährigkeit entrichten. Ist die Volljährigkeit  eines Jungmitgliedes erreicht, wird man automatisch Aktivmitglied und  entrichtet nun den vollen Mitgliederbeitrag. Ist ein so befördertes  Jungmitglied aus persönlichen und beruflichen Gründen nicht in der Lage, den vollen Mitgliederbetrag zu entrichten, so wird ihm gestattet, je  nach seinen finanziellen Möglichkeiten den Mitgliederbeitrag zu  entrichten bis das Mitglied in der Lage ist, den vollen Beitrag leisten  zu können. Um finanzielle Anpassung des Mitgliederbeitrages zu erhalten,  muss das anfragende Mitglied einen schriftlichen Antrag an den Sekretär  stellen, welcher diesen Antrag zu Besprechung und Genehmigung an die  Aktivmitglieder weiterleitet. Erst nach erfolgter Gutheissung des  Antrages wird dieser auch genehmigt.

      Das Jahr der IG RC Panzer Schweiz beginnt am Datum der jährlichen IG Versammlung.

 
Organe

    Die Organe der IG RC Panzer Schweiz sind:
        • Die jährliche IG Versammlung .
        • Die Webseite www.rcpanzer.ch  als Informationsebene der IG RC Panzer Schweiz

    Die jährliche IG Versammlung:
    Oberstes  Organ der IG RC Panzer Schweiz ist die jährliche IG Versammlung .  Die  IG Versammlung umfasst alle Mitglieder . Sie beschliesst mit einfachem  Mehr der anwesenden Mitglieder die jährlichen Geschäfte und Traktanden  im allgemeinen. Über alle Beschlüsse an den IG Versammlungen wird vom  Sekretär ein Protokoll geführt.

    Die IG Versammlung behandelt insbesondere:
        • Jahresberichte des Kassiers, PR Koordinators und des Sekretärs/Webmasters
        • Jahresrechnung
        • Jahresbeitrag
        • Veranstaltungen/ Teilnahme an Veranstaltungen
        • IG Richtlinien
        • Wichtige IG Geschäfte
        • Auflösung der IG RC Panzer Schweiz

    Vorstand:
    Da die IG RC Panzer eine Interessengemeinschaft und kein amtierender Verein im Sinne ist, gibt es auch keinen Vorstand.
    Alle  Mitglieder der IG haben gleiche Rechte und Pflichten und als  Gemeinschaft  werden alle zu behandelnden Geschäfte miteinander  besprochen.
    Einzig, ein Sekretär, ein PR Koordinator, sowie ein Finanzverwalter sind für die IG Geschäfte verantwortlich.


    Richtlinienrevision und Auflösung der IG

      Eine Richtlinienrevision kann von mindestens einem Viertel aller Aktivmitglieder beantragt werden.
      Der Änderungsantrag muss spätestens mit der Einladung zur IG Versammlung verschickt werden.
      IG Richtlinienänderungen werden von den anwesenden Mitgliedern an der jährlichen IG Versammlung beschlossen.

      Die Auflösung der IG RC Panzer Schweiz kann aufgrund mangelndem Interesse erfolgen.
      Der Antrag zur Auflösung der IG RC Panzer Schweiz muss spätestens mit der Einladung zur IG Versammlung verschickt werden.

      Das Vermögen der IG RC Panzer soll einem guten Zweck  zugute kommen.

      Diese  Richtlinien wurden am 04.03.2008 verfasst und wurden an der  Gründungsversammlung der IG RC Panzer Schweiz vom 27.09.2008  im  Militärmuseum Full/Reuenthal genehmigt und treten am 27.09.2008 in  Kraft.

      Ittigen, 27.09.2008    
    Aktualisiert: 14. Januar 2024
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